Klassen
AM |A | A1 | A2
B | BE | B197
Ausbildung: theoretisch und praktisch
Fahrerlaubnisprüfung: theoretisch und praktisch
B | Auto:
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre oder
begleitetes Fahren ab 17 Jahren
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Mit der Klasse B darfst du Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Plätzen fahren.
BE
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorbesitz der Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre
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Mit der Klasse BE darfst du alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf maximal 3.500 kg betragen
B196-A1
Vorbesitz der Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre
Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 in einer Fahrschule
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Für diese Klasse, ist theoretische und praktische Ausbildung erforderlich. Die Prüfungen sind nicht nötig.
Weiterhin muss der Fahrschüler auch bei dieser Ausbildung natürlich das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen des Zweirades bei den Grundfahrübungen, als auch im normalen Straßenverkehr beherrschen.
Ebenfalls muss vorher ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Der Führerschein ist überall gültig und unbefristet.
A | Motorrad & Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter für Direkteinstieg: 24 Jahre
Mindestalter 20 Jahre, bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Mit der Führerscheinklasse A fährst du alle Krafträder ohne Beschränkung, auch mit Beiwagen. Sogar dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Wen du die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kannst du die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen.
AM | Kleinkrafträder
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 15 Jahre
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Zweirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als 45 km/h und 50 ccm Hubraum
Krafträder mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum max.50 ccm oder Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als 45 km/h und 50 ccm Hubraum
Vierrädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als 45 km/h und 50 ccm Hubraum, oder Elektro und Verbrennungsmotoren mit max 4 kW – Leermasse max. 350 kg
A1| Kleinkrafträder
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
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Leichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum
Motorleistung max. 11 kW – Verhältnis Leistung/ Leermasse 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 ccm bis max. 15 kW, mehr als 45 km/h
A2 | Motorrad bis 35 kW
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre
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Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.<
Hast du bereits zwei Jahre den Führerschein der Klasse A1, brauchst du nur noch eine praktische Prüfung zu machen (das gilt auch für Führerscheinbesitzer der Klasse 3 oder 4 vor 01.04.1980).
Mofa
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 15 Jahre
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Dein Einstieg in die Unabhängigkeit – die Mofa-Prüfbescheinigung erlaubt dir Kleinkrafträder mit nicht mehr als 25 km/h (max. 50 ccm Hubraum oder Elektromotor) und einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor zu fahren.
Theorieunterricht
Der Theorieunterricht in der Fahrschule besteht für den Führerschein aus insgesamt 14 Einheiten á 90 Minuten bei Ersterwerb Klasse B.
Zweirad und Erweiterung auf andere Klassen, ist der Theorieunterricht auch nötig. Anzahl, auf Anfrage
Du hast keine Lust auf langweiligen Frontalunterricht und graue Theorie? Fällt es dir schwer, lange still zu sitzen und dich zu konzentrieren?
Erlebe in unserer Fahrschule Theorieunterricht mal anders!
Schülerzentriert und entspannt!
Entspannt lernt jeder leichter. Manche können sich den Stoff gut merken, wenn sie ihn lesen, andere, wenn sie zuhören und wieder andere, wenn sie mitschreiben oder mit Freunden über die Inhalte sprechen. Das hat nichts mit Intelligenz zu tun, sondern mit unterschiedlichen Lerntypen
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